Informationen zur Kirchenvorstandswahl

Wann wird gewählt?

Amtszeit unseres Kirchenvorstandes endet im Juni 2018. Die Neuwahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher findet am Sonntag Lätare, dem 11. März 2018 statt.

Wer darf wählen?

Wahlalter wurde auf 14 Jahre gesenkt. Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Name in der Liste enthalten ist.

Wählerliste liegt aus

Die Wählerliste liegt eine Woche lang
vom 08.01.18 bis zum 14.01.18 für jedes Kirchenmitglied zugänglich im Pfarrbüro aus. Die Wählerliste kann eingesehen werden zu den regulären Öffnungszeiten des Büros (Montag von 14-17 Uhr und
Donnerstag von 15-19 Uhr) sowie nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit Pastor Wieberneit (Tel. 2229).

Kandidatinnen und Kandidaten können vorgeschlagen werden

Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder sind aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand bis spätestens zum 22.
Januar 2018 schriftlich zuzuleiten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unserer Gemeinde unterschrieben sein.

In unserer Gemeinde sind sechs Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Die einzelnen Wahlvorschläge sollen nicht mehr als neun Personen unter Angabe von Namen, Vornamen, Alter, Beruf und Anschrift enthalten. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die am Tage der Wahl seit mindestens drei Monaten unserer Kirchengemeinde angehören und von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstandes erfüllen.

Der amtierende Kirchenvorstand kann den Wahlaufsatz ergänzen und beruft nach der Wahl zwei Kirchenvorsteher/-innen.

Gehen bis zum 22. Januar 2018 nicht genügend Wahlvorschläge ein, so hat der amtierende Kirchenvorstand die Möglichkeit, den Wahlaufsatz zu ergänzen. Außerdem hat dieses Gremium dann die Aufgabe, nach der Wahl noch zwei Kirchenvorsteherinnen bzw. Kirchenvorsteher zu berufen.

Kirchenvorstandswahl 11. März 2018

Dem neuen Kirchenvorstand werden dann wie dem bisherigen acht Mitglieder angehören.
Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt im Juni 2018.
Im Gottesdienst am 3. Juni 2018 soll der bisherige Kirchenvorstand verabschiedet und der neue in sein Amt eingeführt werden.

Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ramelsloh
Am Domplatz 8
21220 Seevetal-Ramelsloh