Corona-Lage – Veränderte Hygiene-Bedingungen

Ab Oktober wieder Gemeindegesang

„Wann können wir im Gottesdienst endlich wieder singen?“ – Diese Frage wurde in letzter Zeit in unserer Gemeinde häufig gestellt. Andere Kirchengemeinden haben den Gemeindegesang schon seit einigen Wochen wieder aufgenommen und damit gute Erfahrungen gemacht. Ab Oktober kann nun auch in den Gottesdiensten unserer Kirchengemeinde wieder gesungen werden. Eine Maskenpflicht besteht beim Singen nicht, wir ermutigen aber alle, die sich damit wohler fühlen, beim Singen die Maske aufzusetzen. Gottesdienstbesucher, die nicht im Kirchenschiff sitzen möchten, wenn dort wieder gesungen wird, laden wir ein, auf der Empore Platz zu nehmen. Dort soll dann auf Gemeindegesang verzichtet werden.

Keine 3G/2G Regelung

für Gottesdienste

In vielen Lebensbereichen kommen nun die sogenannten „2G- oder 3G Regeln“ zur Anwendung. Für Gottesdienste gibt es diese nur auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, niemand wird Sie am Kircheneingang fragen, ob Sie genesen, geimpft oder aktuell negativ getestet sind.
Die Regelungen des Landes Niedersachsen nehmen an dieser Stelle große Rücksicht auf das Recht der freien Religionsausübung.
Der Kirchenvorstand bittet aber alle noch nicht geimpften oder genesenen Gottesdienstbesucher, vorsichtshalber Zuhause einen Schnelltest durchzuführen.

3G Regelung

für einige andere Veranstaltungen

Gemeindliche Veranstaltungen, die keinen gottesdienstlichen Charakter haben, unterliegen aber unter Umständen der 3G – Regelung. Dies ist vor allem abhängig von der zu erwartenden Teilnehmerzahl. Wir bemühen uns, im „Turmhahn“ schon bei der Ankündigung der Veranstaltung deutlich zu machen, ob „3G“ gilt.

Abendmahlsfeier

für den Reformationstag geplant

Seit dem ersten Lockdown fanden die Abendmahlsfeiern in unserer Kirchengemeinde nur online statt. Dies möchten wir nun ändern.
Der Kirchenvorstand plant für den Reformationstag am 31.10. eine Abendmahlsfeier im Gottesdienst. Wir überlegen derzeit, wie wir unter Beachtung der Hygieneregeln Brot und Wein in einer feierlichen Weise miteinander teilen können.

Der Kirchenvorstand