Weihnachten im „Lockdown“ – Gottesdienste sind unter Auflagen möglich

Liebe Leser:innen,

seit dem 16. Dezember befindet sich Deutschland im harten Lockdown. Das öffentliche Leben soll weitgehend ruhen und auch private Kontakte müssen deutlich reduziert werden.
Natürlich stellt sich in dieser Zeit die Frage, was diese Situation für unsere Gottesdienste am Heiligen Abend und an den Weihnachtstagen bedeutet. Die rechtliche Lage ist klar: Der Staat garantiert auch in diesen Zeiten die freie Religionsausübung, selbstverständlich aber können christliche Gottesdienste und Zusammenkünfte der anderen Religionsgemeinschaften nur unter strengen Hygieneauflagen stattfinden.

Kirchenvorstand musste entscheiden

Die letzte Entscheidung, was vor Ort stattfinden kann oder nicht, muss im Falle unserer Kirchengemeinde der Kirchenvorstand in Abstimmung mit dem Ordnungsamt treffen.
In einer langen Online-Sitzung hat der Kirchenvorstand für die Gottesdienste in der kommenden Zeit das schon vorhandene Hygienekonzept weiterentwickelt und verschärft.

Schwieriger Abwägungsprozess

Der Entscheidungsprozess in diesem Gremium war ein schwieriger Abwägungsprozess – einerseits zwischen dem berechtigten und verständlichen Wunsch vieler Gemeindeglieder, gerade in dieser Zeit, Trost, Hoffnung und Zuspruch zu erfahren und ihren Glauben praktizieren zu können – anderseits mit dem berechtigten und verständlichen Anliegen, auch im Bereich der Kirche, Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Wir im Kirchenvorstand haben aus unserer Sicht verantwortliche und verantwortbare Entscheidungen getroffen, die selbstverständlich im rechtlichen Rahmen bleiben, diesen aber bei weitem nicht ausschöpfen. Wir werben um Verständnis für unsere Entscheidungen, wissen aber auch, dass unsere Entscheidungen für die einen zu streng und für die anderen zu wenig streng sein werden.

Eigenverantwortung ist gefragt – die Kapazitäten bleiben beschränkt

Selbstverständlich bleibt es in der Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen, ob er oder sie an Präsenzangeboten teilnimmt oder nicht. Vor allem an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen sind die Kapazitäten beschränkt. Nicht für alle, die gerne kommen würden, haben wir auch den entsprechenden Platz.

Zu den konkreten aktualisierten Regelungen geht es hier: